Stille Feiertage: Die Filme sind in Deutschland verboten
Der Karfreitag ist in Deutschland ein stiller Feiertag. An diesem sind bestimmte Filme verboten. Wir verraten euch, welche!
Ostern steht wieder vor der Tür und damit verbunden auch eine Menge anderer Feiertage, an denen wir weder arbeiten, noch zur Schule gehen müssen. So sind Karfreitag und Ostermontag freie Tage in Deutschland. Das besondere am Karfreitag ist allerdings, dass es ein stiller Feiertag ist. Für ChristInnen ist das der Tag der Kreuzigung Jesu, weshalb der Feiertag eher zurückhaltend begangen werden soll. Deshalb gibt es nicht nur ein Tanzverbot in Deutschland, auch einige Filme sind an dem Tag verboten! Und so werden manche Filme an den stillen Feiertagen nicht ausgestrahlt.
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Wer entscheidet, welche Filme verboten sind?
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (kurz: FSK) entscheidet in Deutschland über die Vergabe von Altersfreigaben. Seit 1952 ist sie zudem auch für die Freigabe von Filmen zur Aufführung an den stillen Feiertagen. Hierzu zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger Abend. An diesen Tagen dürfen nur Filme öffentlich aufgeführt werden, die einen „ernsten Charakter“ haben. Filme, bei denen befürchtet werden muss, dass sie das religiöse Empfinden verletzen, dürfen an den stillen Feiertagen nicht aufgeführt werden.
Doch was bedeutet das jetzt für uns genau?
Etwa 700 Filme sind verboten
Generell kann gesagt werden, dass Filme, in denen es zu zu vielen Intimitäten, Gewalt oder Blödsinn kommt, an solchen Feiertagen verboten sind in Deutschland. Auf der Seite des FSK gibt es eine Liste mit allen Filmen, die somit verboten sind. Das Verbot der FSK gilt allerdings nur für öffentliche Aufführungen, also zum Beispiel in den Kinos oder im Fernsehen.
Welche Filme zum Beispiel davon betroffen sind, lest ihr hier:
Tanz der Vampire
Die Horrorkomödie aus dem Jahr 1967 mit Professor Abronsius ist beispielsweise einer der Filme, die an Karfreitag, Allerheiligen und Co. nicht öffentlich gezeigt werden dürfen.
The Rocky Horror Picture Show
Auch die Rocky Horror Picture Show darf in Deutschland nicht öffentlich gezeigt werden an Tagen wie Karfreitag, Allerheiligen oder am Totensonntag. Das Horrormusical begeistert zwar viele Menschen, doch an den stillen Feiertagen können wir den Film weder im Kino noch im Fernsehen erleben.
Das Leben des Brian
Der Monty Python Film "Das Leben des Brian" ist eine Religions-Satire, weshalb die FSK die öffentliche Aufführung des Kultfilms an stillen Feiertagen in Deutschland verboten hat.
Bonny und Clyde
Im Film "Bonny und Clyde" gibt es viele Gewaltszenen und auch einige intime Szenen, weshalb auch dieser Film zu den verbotenen Filmen am Karfreitag zählt.
Ghostbusters - Die Geisterjäger
Zum Erstaunen vieler ist auch die Science-Fiction-Fantasy-Komödie "Ghostbusters - Die Geisterjäger" an den stillen Feiertagen in Deutschland nicht erlaubt, auch wenn sie nicht wirklich viele Intimszenen hat.
Vier Fäuste für ein Hallelujah
Die Western-Komödie aus dem Jahr 1971 mit dem Kult-Duo Bud Spencer und Terence Hill ist ebenfalls an Karfreitag nicht erlaubt.
Auch der nächste Film könnte einige überraschen:
Mary Poppins
Mary Poppins ist eigentlich ein Musical für Kinder. Gewalt und intime Szenen gibt es hier demnach nicht. Doch es hat einen bestimmten Grund, wieso teilweise auch Kinderfilme an den stillen Feiertagen in Deutschland verboten sind...
Wanderlust
Auch die Filmkomödie „Wanderlust“ mit Jennifer Aniston und Paul Rudd darf an stillen Feiertagen nicht gezeigt werden. Grund hierfür ist, dass die FSK dem Film keine Freigabe zur Aufführung erteilt hat.
Final Destination 5
Wer schon mal einen „Final Destination“-Film gesehen hat, weiß sicherlich, wie brutal die Szenen sein können. Ganz überrascht sind wir also nicht, dass auch der fünfte Horrorfilm der Reihe von der FSK nicht für die stillen Feiertage freigegeben wurde.
Auch Kinderfilme sind verboten
Wieso sind eigentlich auch Kinderfilme wie "Heidi" und "Mary Poppins" verboten? Bei vielen Filmen liegt es nicht am Inhalt, sondern daran, dass die Feiertagsvergabe von den Filmverleihen ebenso beantragt werden muss wie die Altersfreigabe. Da einige Verleihe das nicht beachtet haben, sind auch solche harmlosen Filme wie "Heidi" auf der FSK-Liste der verbotenen Filme an den stillen Feiertagen. Doch mittlerweile sind die beiden Freigaben miteinander gekoppelt, sodass der Fehler immer seltener passiert.
Auch wenn diese Filme an stillen Feiertagen nicht gezeigt werden sollten, lässt sich der ein oder andere dennoch im TV-Programm an stillen Feiertagen finden, meist am späten Abend, sodass sie in den nächsten Tag hinein gezeigt werden.
Vielleicht nutzen die Sender eine Art Tanzverbot-Regelung, die wir sonst nur von Clubs kennen. Dass quasi nach Mitternacht die Musik wieder lauter gedreht, in unserem Fall der verbotene Film gezeigt werden darf.